Sie befinden sich hier: /Reflektierende Werbung...

Reflektierende Werbung

Machen Sie sich sichtbar bei Tag & Nacht!
 
Reflexfolien erhöhen den Aufmerksamkeitswert Ihrer Werbung und sorgen für Sicherheit. Durch die Reflektion unterscheidet sie sich deutlich von konventioneller Fahrzeugwerbung.

Zulässigkeit

Reflektierende Werbung ist nach
StVZO § 53 (10) in Verbindung mit der Konturmarkierung, auch aus andersfarbigen reflektierenden Materialien, auf den Seitenflächen der Fahrzeuge zulässig. Doch ausschließlich innerhalb einer Konturmarkierung, jedoch auf dem Heck nur mit Sondergenehmigung.

Hier sehen Sie einige Beispiele: